Biometrischer Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige; neues Design ab 8.9.2020
03.09.2020Biometrischer Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige; neues Design ab 8.9.2020Ab September 2020 wird der bisherige biometrische Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige (AA10) durch den neuen EU Titel AA19 RP (Residence Permit) ersetzt. Die bereits ausgestellten AA10 behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum.https://zgchtest.webcloud7.ch/izug/platform/behoerden/sicherheitsdirektion/amt-fur-migration/aktuell/neuhttps://zgchtest.webcloud7.ch/izug/platform/logo.png
Biometrischer Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige; neues Design ab 8.9.2020
03.09.2020
Ab September 2020 wird der bisherige biometrische Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige (AA10) durch den neuen EU Titel AA19 RP (Residence Permit) ersetzt. Die bereits ausgestellten AA10 behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum.
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Ab September 2020 wird der bisherige biometrische Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige (AA10) durch den neuen EU Titel AA19 RP (Residence Permit) ersetzt. Die bereits ausgestellten AA10 behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum.