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Fragen und Antworten zum neuen Ausländerausweis EU/EFTA (AA19-EU/EFTA)

Fragen und Antworten zum neuen Ausländerausweis EU/EFTA im Kreditkartenformat AA19
  1. Bei mir läuft der bestehende Ausländerausweis demnächst ab. Ab wann wird der neue Ausländerausweis im Kreditkartenformat ausgestellt?

Alle Gesuche, die beim Amt für Migration bis und mit Freitag, 31. Juli 2020 bearbeitet werden, führen noch zu einem bisherigen Papierausweis. Ab Montag, 3. August 2020 bearbeitete Gesuche lösen automatisch einen neuen Ausländerausweis im Kreditkartenformat aus.

  1. Kann ich einfach so einen Papierausweis EU/EFTA gegen einen neuen Kartenausweis AA19 eintauschen?

Nein. Ein neuer Ausweis wird nur bei Neueinreise, Verlängerung, Zuzug aus anderem Kanton mit Papierausweis oder sonstigen Ausweisänderungen (z.B. Namensänderung) ausgestellt. Eine kostenpflichtige Ausstellung eines Duplikates eines gültigen Ausweises ist nur bei Verlust (Verlustanzeige bei der Polizei) oder Totalbeschädigung möglich.

  1. Terminvereinbarung und Datenerfassung

Anlässlich der Anmeldung muss kein Foto mehr eingereicht werden. Für die Erfassung des Gesichtsbilds und der Unterschrift versendet das Amt für Migration nach Bearbeitung des Gesuchs eine schriftliche Aufforderung (verbindlicher Termin) für eine Datenerfassung beim Amt für Migration Zug. Erfasste Daten bleiben für fünf Jahre im System gespeichert und müssen danach erneuert werden.

Der erste Donnerstagnachmittag eines Monats ist reserviert für die Datenerfassung von Babys. Bitte beachten Sie, dass das Kind für die Erfassung der Daten wach sein muss.

Folgende Unterlagen sind zwingend zum Termin mitzunehmen:

  • Schriftliche Aufforderung des verbindlichen Termins
  • Heimatlicher Pass oder Identitätskarte (Original)
  • bei Babys (wenn das heimatliche Dokument noch nicht vorhanden) Geburtsurkunde
  1. Wie lange dauert eine Datenerfassung?

Die Erfassung der Daten, des Gesichtsbildes sowie der digitalen Unterschrift dauert im Regelfall fünf Minuten pro Person.

  1. Wo erfolgt die Datenerfassung?

Beim Amt für Migration, Aabachstrasse 1, 6300 Zug (1. OG).

  1. Wie unterscheidet sich der neue Ausländerausweis EU/EFTA (AA19) vom Ausländerausweis für Angehörige aus Drittstaaten (AA10)?

Der Ausländerausweis für EU/EFTA-Staatsangehörige bleibt ein sogenannter nicht biometrischer Ausweis. Es werden lediglich Gesichtsbild und Unterschrift auf dem Ausweis abgebildet. Im Gegensatz dazu ist der Ausländerausweis für Drittstaatsangehörige mit einem Chip versehen, auf dem Gesichtsbild, Fingerabdrücke und Unterschrift auch elektronisch gespeichert sind. Dieser Ausweis bleibt unverändert bestehen.

  1. Wird die Wohnadresse oder der Arbeitgeber noch auf dem Ausweis aufgeführt?

Die Wohnadresse steht nicht mehr auf dem Ausländerausweis. Arbeitgeber werden lediglich auf Ausweisen von Grenzgänger/innen als Korrespondenzadresse im Inland aufgeführt. Stellenwechsel von Grenzgänger/innen sind deshalb weiterhin meldepflichtig und führen zu einem neuen Ausländerausweis.

  1. Ich bin Arbeitgeber; was gilt es bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern zu beachten?

Als Arbeitgeber/in sind Sie die Inland-Korrespondenzadresse für die Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Es ist wichtig, dass Sie die schriftliche Terminvergabe für die Datenerfassung schnellstmöglich dem Arbeitnehmer/in zukommen lassen. Ferner sind Arbeitgeberwechsel meldepflichtig. Verfügt Ihr Arbeitnehmer/in bereits über eine Grenzgängerbewilligung im Kreditkartenformat, wird direkt zentral ein mutierter Ausweis bestellt. Eine Datenerfassung beim Amt für Migration ist im Regelfall nur alle fünf Jahre notwendig.

  1. Wo wird der neue Ausländerausweis EU/EFTA produziert?

Der neue Ausländerausweis wird extern von einem Produzenten im Auftrag des Staatssekretariates für Migration (SEM) für die ganze Schweiz produziert.

  1. Ich ziehe in einen anderen Kanton, der noch nicht auf die neuen Ausländerausweise umgestellt hat. Kann ich meinen neuen, noch gültigen Ausländerausweis EU/EFTA behalten?

Nein. Der neue Wohnsitzkanton wird wiederum einen bisherigen Ausländerausweis auf Papier ausstellen. Die neuen Ausländerausweise EU/EFTA werden zeitlich gestaffelt bis zum Ende einer Übergangsfrist (Sommer 2021) schweizweit eingeführt.

  1. Wichtige Hinweise

Damit eine effiziente Ausstellung des Ausländerausweises EU/EFTA im Kreditkartenformat erfolgen kann, ist es wichtig, dass ein Gesuch vollständig eingereicht wird und der Termin für die Datenerfassung wahrgenommen wird. Folgende Arbeitsschritte sind notwendig:

  • Einreichung eines vollständigen Gesuchs beim Amt für Migration Zug
  • Prüfung und Bearbeitung des Gesuchs durch das Amt für Migration
  • Neu: Terminvergabe und persönliche Vorsprache zur Datenerfassung beim Amt für Migration
  • Neu: Zentrale Produktion und Versand des Ausweises
  • Bitte erscheinen Sie pünktlich zum Termin. Damit helfen Sie, Menschenansammlungen im Wartebereich zu vermeiden.

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