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Entlassung aus der Militärdienstpflicht / Armee

Entlassung aus der Militärdienstpflicht / Armee

Per 31.12.2023 werden folgende AdA aus der Militärdienstpflicht / Armee entlassen:
Durchdiener
a)
Soldaten, Gefreite, Obergefreite, Wachtmeister und Oberwachtmeister, welche die Ausbildungsdienstpflicht als Durchdiener erfüllt haben, bleiben noch während vier Jahren eingeteilt und werden danach abgerüstet und aus der Armee entlassen. Aus der Militärdienstpflicht entlassen werden sie erst nach einer weiteren Verweildauer von drei Jahren;
b) Feldweibel, Hauptfeldweibel und Fouriere am Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 31. Altersjahr vollenden und sie während mindestens vier Jahre eingeteilt waren;
c) Subalternoffiziere am Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden und sie während mindestens vier Jahren eingeteilt waren.

Angehörige mit WK Modell
d)
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister und Oberwachtmeister am Ende des 10. Kalenderjahres, das auf die Beförderung zum Soldaten folgt und die am 31.12.2017 die Ausbildungsdienstpflicht erfüllt haben;
e) Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister und Oberwachtmeister am Ende des 12. Kalenderjahres, das auf die Beförderung zum Soldaten folgt;
f) Höhere Unteroffiziere in Einheiten mit Jahrgang 1987;
g) Subalternoffiziere mit Jahrgang 1983;
h) Höhere Unteroffiziere in Stäben von Trp Kö und Hauptleute mit Jahrgang 1981;
i) Höhere Unteroffiziere in Stäben von Gs Vb, Spezialisten und Stabsoffiziere mit Jahrgang 1973;
j) Alle AdA mit freiwilliger Verlängerung der Militärdienstpflicht und höhere Stabsoffiziere mit Jahrgang 1958.

Soldaten und Gefreite, die am 31.12.2017 die Ausbildungsdienstpflicht von 260 Diensttagen nicht erfüllt haben, bleiben bis zum Ende des 12. Kalenderjahres nach der Beförderung zum Soldaten militärdienstpflichtig.

Die militärische Entlassung findet am 21.11.2023 statt: 

Ort: Stierenmarktareal (Markthalle)
Zeit: Einrücken zwischen 12:30 - 14:00 Uhr (gemäss Aufgebot)
Tenue: Zivil

Das Aufgebot und weitere Informationen zur Entlassung werden spätestens sechs Wochen vor der Entlassung dem Angehörigen der Armee (AdA) zugestellt.

Sollten Sie zwei Wochen vor dem Entlassungsdatum noch kein Aufgebot erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Militärverwaltung.

Hinweis:
Waffen (Rechtsgrundlage VPAA vom 21.11.2018 / Stand 01.01.2022)
Allgemein

Ein Eigentumsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn anlässlich der Entlassung aus der Militärdienstpflicht / Armee ein gültiger Waffenerwerbsschein abgegeben wird, (Gesuchsformular ist bei der Zuger Polizei oder unter http://waffen.fedpol.admin.ch erhältlich und bei der Zuger Polizei einzureichen) sowie:

Überlassung des persönlichen Sturmgewehrs zu Eigentum
Sofern Sie durch Eintragungen im Schiessbüchlein / Militärischer Leistungsausweis nachweisen, dass Sie in den letzten drei Jahren (2021, 2022, 2023) mindestens 2 Mal das Obligatorische Programm und 2 Mal das Feldschiessen 300m absolviert haben, erhalten Sie die Waffenart, mit der Sie die Rekrutenschule absolviert haben.

Weitere Informationen

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