Schiesswesen
Hinweise zur Schiesspflicht
Schiesspflichtige Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft erfüllen bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden, jährlich die obligatorische Schiessübung.
Subalternoffiziere haben bis und mit dem 35. Altersjahr eine obligatorische Schiessübung zu absolvieren.
Schiesspflichtige Frauen haben die Schiesspflicht auch zu erfüllen.
Die Schiesspflicht ist jeweils vom 1. April bis spätestens 31. August in einem anerkannten Schiessverein zu erfüllen resp. den Nachschiesskurs gemäss öffentlichen Publikationen (Amtsblatt, Homepage) zu bestehen.
Im Jahr der Entlassung aus der Militärdienstpflicht ist man nicht mehr schiesspflichtig und erhält somit auch keine Schiessaufforderung mehr.
Der Nachschiesskurs 2023 (nur mit Stgw möglich) findet am Samstag, 04. November 2023 von 08.30 - 11.30 Uhr in Rothenthurm SZ auf der Militärschiessanlage Cholmattli (Erste Altmatt) statt.
Die aktuellen Schiessdaten werden jeweils ab ca. Mitte April hier auf dieser Seite über den Link "Schiessdaten" zur Verfügung stehen.
Downloads
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Merkblatt 2023 | |
Schiessplakat 2023 |