Urlaubsgesuch
Formular
Persönlicher Urlaub
Persönlicher Urlaub ist die vom zuständigen Kommandanten auf persönliches Gesuch hin gewährte Freizeit. Für persönlichen Urlaub brauchen Sie die Bewilligung Ihres Kommandanten. Es besteht kein Anrecht auf persönlichen Urlaub.
Ein Urlaubsgesuch müssen Sie vordienstlich einreichen. In nicht einzuplanenden Notfällen (z.B. bei einem Todesfall in der Familie) können Sie auch während des Dienstes um Urlaub nachsuchen.
Zuständig ist Ihr Einheitskommandant!
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Typ | Titel | Dokumentart |
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