Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Ersatzpflichtdauer

Ersatzpflichtdauer

Die Ersatzabgabe ist maximal 11 Mal zu bezahlen, frühestens im 19. Altersjahr bis längstens zum 37. Altersjahr.

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch