Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Rückerstattung der Ersatzabgaben

Rückerstattung der Ersatzabgaben

Militär- und Zivildienstleistende haben Anspruch auf Rückerstattung aller bezahlten Ersatzabgaben, sobald sie ihre gesamte Dienstleistungspflicht erfüllt haben.

Der Anspruch verjährt fünf Jahre nach Entlassung aus der Wehrpflicht.

Militärdienstleistende reichen für die Prüfung des Anspruchs auf Rückerstattung das ausgefüllte Formular "Antrag Rückerstattung" mit dem Dienstbüchlein bei der Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe, bei der sie die Ersatzabgabe bezahlt haben, ein.

Zivildienstleistende werden aufgrund der Meldung ihrer Zivildienst-Regionalstelle direkt kontaktiert.

Downloads

Downloads
Typ Titel Dokumentart
Antrag Rückerstattung Formulare

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch