Rückerstattung der Ersatzabgaben
Rückerstattung der Ersatzabgaben
Militär- und Zivildienstleistende haben Anspruch auf Rückerstattung aller bezahlten Ersatzabgaben, sobald sie ihre gesamte Dienstleistungspflicht erfüllt haben.
Der Anspruch verjährt fünf Jahre nach Entlassung aus der Wehrpflicht.
Militärdienstleistende reichen für die Prüfung des Anspruchs auf Rückerstattung das ausgefüllte Formular "Antrag Rückerstattung" mit dem Dienstbüchlein bei der Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe, bei der sie die Ersatzabgabe bezahlt haben, ein.
Zivildienstleistende werden aufgrund der Meldung ihrer Zivildienst-Regionalstelle direkt kontaktiert.
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Antrag Rückerstattung | Formulare |