Veranlagung
Veranlagung
Die Grundlage zur Berechnung der Wehrpflichtersatzabgabe bildet das steuerbare Einkommen der Direkten Bundessteuer.
Auf den 1. Mai (allgemeiner Fälligkeitstermin) wird die Ersatzabgabe provisorisch in Rechnung gestellt.
Nach Vorliegen der definitiven Steuerfaktoren wird die Ersatzabgabe definitiv veranlagt. Zu wenig eingeforderte Beträge werden nachgefordert. Zu viel bezahlte Beträge werden mit dem gesetzlichen Rückzahlungszins zurückerstattet.
Die Ersatzabgabe beträgt 3 % des taxpflichtigen Einkommens, mindestens aber 400 Franken.