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14.12.2022

Änderungen im Bereich des Feuerschutzes per 1. Januar 2023

14.12.2022
Medienmitteilung der Sicherheitsdirektion zu neuen Bestimmungen im Brandschutz

Die Gebäudeversicherung Zug (GVZG) ist ab 2023 für die technischen Regelungen zum vorbeugenden Brandschutz im ganzen Kanton zuständig. Der Regierungsrat überträgt ihr auch die Regelungskompetenz für die Finanzierung des Feuerwehrwesens. Die Zusammenarbeit zwischen den Feuerwehren wird gleichzeitig flexibilisiert und gefördert. Der Regierungsrat und der Verwaltungsrat der Gebäudeversicherung Zug haben ihre entsprechenden Ausführungsbestimmungen gemeinsam auf das am 2. Juni 2022 vom Kantonsrat geänderte Feuerschutzgesetz abgestimmt. Sämtliche Änderungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.

Der Kanton Zug und seine Gemeinden verfügen über einen leistungsfähigen Feuerschutz. Die Feuerwehren leisten bei Bränden und Elementarereignissen schnell und effektiv Hilfe. Die GVZG übernahm im Jahr 2018 die Aufgaben des damaligen kantonalen Amts für Feuerschutz. Die seither gemachten Erfahrungen zeigten im Bereich des Feuerschutzes Potenzial für einfachere Prozesse, finanzielle Entlastungen und Vereinheitlichung bei der Anwendung der Brandschutzvorschriften auf. Die GVZG erhält darum mehr Befugnisse.

Gebäudeversicherung Zug erhält mehr Kompetenzen beim Brandschutz und im Feuerwehrwesen

Der Regierungsrat tritt seine Regelungskompetenzen in technischen Bereichen und im Feuerwehrwesen an die GVZG ab. Sie wird künftig auch alleine für den vorbeugenden Brandschutz zuständig sein. Die Gemeinden übertragen diese Aufgabe bis spätestens Ende 2026 an die GVZG. Dies erlaubt effizientere Abläufe, den einheitlichen Vollzug der Vorschriften und Entlastungen der Gemeinden. Zugleich wurden die Grundlagen für ein zukunftsgerichtetes Feuerwehrwesen gelegt, welche sowohl bei der Finanzierung als auch durch Unterstützung und Förderung von Zusammenarbeitsprojekten neue Optionen ermöglichen.

Ausführungsbestimmungen wurden erneuert

Durch diese Neuorganisation fallen viele Bestimmungen der Feuerschutzverordnung weg. Der Regierungsrat hat sie diesbezüglich revidiert. Der Verwaltungsrat der GVZG hat seinerseits ein neues Reglement erlassen. Dieses enthält unter anderem auch den Gebührentarif für die Leistungen der GVZG, der vom Regierungsrat am 13. Dezember 2022 genehmigt worden ist.

Kantonsrat hat die Rolle der Gebäudeversicherung Zug gestärkt

Die GVZG kann künftig Massnahmen zum Schutz von Gebäuden vor Elementarschaden mit finanziellen Beiträgen unterstützen. Mit weiteren Anpassungen des Feuerschutzgesetzes wird die Zusammenarbeit zwischen den Gemeindefeuerwehren gefördert und die Stützpunktfeuerwehr flexibler organisiert. Der Kantonsrat hat diese Änderungen des Feuerschutzgesetzes am 2. Juni 2022 beschlossen, die am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Die erneuerten Ausführungsbestimmungen bilden den Abschluss der durch diese Änderung des Feuerschutzgesetzes angestossenen Revisionen.

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