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24.01.2019

Urteil des Verwaltungsgerichts bzgl. Videoüberwachung der Zuger Polizei

24.01.2019
Verwaltungsgericht des Kantons Zug: Urteil in Sachen Videoüberwachung der Zuger Polizei

Verwaltungsgericht erteilt grünes Licht für Videoüberwachung

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug hat die von der Zuger Polizei geplante Video-überwachung auf dem Zuger Stadtgebiet gutgeheissen. Insbesondere hat das Gericht die Verhältnismässigkeit im Grundsatz bejaht. Einzig ab der Gubelstrasse bis zur Bossard-Arena soll die Videoüberwachung zeitlich eingeschränkt betrieben werden. Die Zuger Polizei nimmt die Umsetzungsarbeiten nach Eintritt der Rechtskraft wieder auf.

Das Verwaltungsgericht hat die Bewilligung der von der Zuger Polizei beantragten Videoüberwachung auf ihre Rechtmässigkeit hin umfassend beurteilt. Das Gericht stimmt der Beurteilung des Regierungsrats, die vorgesehene Videoüberwachung sei verhältnismässig, grundsätzlich zu. In seinem Urteil hält das Verwaltungsgericht fest, dass die Massnahme dazu geeignet und erforderlich sei, um Straftaten zu verhindern und begangene Delikte zu verfolgen und aufzuklären. Die Videoüberwachung könne dem Publikum auch zugemutet werden, da die öffentlichen Sicherheitsanliegen die tangierten privaten Interessen überwiegen.

Mit seinem Urteil vom 18. Dezember 2018 erteilt das Verwaltungsgericht damit grünes Licht für eine durchgehend betriebene Videoüberwachung beim Bahnhofplatz und bei den westlichen Bahn-hofausgängen in der Stadt Zug. In diesem Gebiet stellt die Zuger Polizei eine Häufung von Straftaten fest, die in unterschiedlicher Ausprägung über 24 Stunden verteilt auftreten. Einzig im Gebiet ab der Gubelstrasse bis zur Bossard-Arena ist die Videoüberwachung zeitlich einzuschränken, so dass sie nur bei Veranstaltungen erfolgt, bei denen mit Ausschreitungen bzw. dem Begehen von strafbaren Handlungen gerechnet werden muss.

Die Sicherheitsdirektion und die Zuger Polizei können das Urteil nachvollziehen und werden die Vorgaben des Gerichts umsetzen. Regierungsrat Beat Villiger sagt dazu: «Dieses Urteil bestätigt die Sorgfalt, mit der wir damals die Rechtsgrundlagen für die Videoüberwachung – immer mit Blick auf die Verhältnismässigkeit – ausgearbeitet haben. Die gleiche Haltung hat die Regierung in der Bewilligung zum Ausdruck gebracht: Videoüberwachung soll möglich sein, braucht aber enge Vorgaben. Ich bin froh, dass nun Klarheit herrscht und die Anlage erstellt werden kann.»

Der Regierungsat hat am 31. Oktober 2017 ein Gesuch der Zuger Polizei für eine Videoüberwachung bewilligt. Gegen diesen Entscheid hat eine Privatperson beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben. Das vorliegende Urteil vom 18. Dezember 2018 ist noch nicht rechtskräftig. Wenn es in Rechtskraft erwächst, nimmt die Zuger Polizei die Aufbauarbeiten umgehend wieder auf.

Das Urteil ist unter den aktuellen Entscheiden des Verwaltungsgerichts publiziert.

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