Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation
  • Aktuell
  • Hundegesetz geht in die parlamentarische Beratung
02.12.2014

Hundegesetz geht in die parlamentarische Beratung

02.12.2014
Das Hundegesetz soll den unterschiedlichen Ansprüchen der Hunde, der Hundehalterinnen und -halter, der Menschen ohne Hunde, der Wildtiere, der Landwirtschaft und der schützenswerten Natur bestmöglich und ausgewogen Rechnung tragen.

Das Gesetz über die Haltung von Hunden soll das friedliche Zusammenleben von Menschen und Hunden ermöglichen. Im Zentrum stehen dabei der gesellschaftlich verträgliche Umgang mit den Vierbeinern und deren Haltung im Einklang mit der landwirtschaftlichen Nutzung sowie dem Natur- und Artenschutz. Geregelt wird zudem der Umgang mit Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential. Der Regierungsrat übergibt den nach der Vernehmlassung überarbeiteten Gesetzesentwurf dem Kantonsrat zur Beratung.

Das Hundegesetz soll den unterschiedlichen Ansprüchen der Hunde, der Hundehalterinnen und -halter, der Menschen ohne Hunde, der Wildtiere, der Landwirtschaft und der schützenswerten Natur bestmöglich und ausgewogen Rechnung tragen.

Rücksichtsvolles Zusammenleben wird gefördert

Im Mittelpunkt steht dabei die Eigenverantwortung der Hundehalterinnen und Hundehalter. Wichtig ist, dass sie ihre Hunde unter Kontrolle führen und jederzeit herbeirufen können, wenn die Hunde beispielsweise Kindern, anderen Hunden, Läuferinnen und Läufern oder Velofahrerinnen und Velofahrern begegnen. Ob sie den Hund anleinen, liegt in der Verantwortung der Hundehalterinnen und Hundehalter, die den Charakter ihres Tieres kennen und einen entsprechenden Sachkundenachweis-Kurs absolvieren müssen. Auf ein Verbot bestimmter Rassen verzichtet der Regierungsrat aber. Verletzt eine Hundehalterin oder ein Hundehalter die Aufsichtspflicht, soll sie oder er mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft werden können. Gleiches gilt für das Liegenlassen von Hundekot.

Ein einheitliches Gesetz anstelle diverser kommunaler Regelungen

Das kantonale Hundegesetz entspricht auch einem Anliegen der Gemeinden. Es schafft die gleichen Voraussetzungen im ganzen Kantonsgebiet. Die heute unbefriedigende Situation mit mehreren voneinander abweichenden kommunalen Regelungen zur Hundehaltung wird behoben. In einer Bevölkerungsumfrage im Sommer 2013 haben sich 86 % der Zugerinnen und Zuger für die Schaffung einer kantonalen Regelung ausgesprochen.

Breites Interesse an Vernehmlassung

In der ersten Jahreshälfte 2014 führte die federführende Sicherheitsdirektion eine Vernehmlassung durch, die rege genutzt wurde. Diverse hilfreiche Hinweise und Anregungen sind in den Gesetzesentwurf eingeflossen. So konnte insbesondere von einer strengen Leinenpflicht im Kanton abgesehen werden, indem die Eigenverantwortung der Hundehalterinnen und -halter gestärkt werden soll. Solange sie den Hundekot aufnehmen und entsorgen, ihren Hund unter Kontrolle halten und Rücksicht nehmen auf die Interessen ihrer Mitmenschen und der Natur, sollen die Hundehalterinnen und -halten an vielen Orten selbst entscheiden können, ob eine Leine nötig ist oder nicht. Mit Kontrollen und Bussen bei Verstössen kann der Schutz der Wildtiere und der landwirtschaftlichen Kulturen auch ohne strikte Leinenpflicht gewährleistet werden. Damit ist sowohl den Wildtieren, der Natur und den Menschen, wie auch den Hunden am meisten gedient und ein friedliches Nebeneinander möglich.

Sicherheitsdirektion

Downloads

Downloads
Typ Titel Bearbeitet
Medienmitteilung vom 2. Dezember 2014 01.12.2014
Medienmitteilung vom 2. Dezember 2014 01.12.2014

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch