Rückführung afghanische Familie
Familie nach Norwegen zurückgeführt
Die Zuger Behörden haben eine afghanische Familie am Dienstag, 25. Oktober 2016, in den gemäss Dublin-Abkommen zuständigen Staat (Norwegen) zurückgeführt. Die Reise fand in einem Charterflug statt und verlief ruhig und ohne Zwischenfälle. Die norwegischen Behörden haben die Familie am Flughafen Oslo in Empfang genommen.
Rascher Vollzug im Interesse aller Beteiligten
Der Mann, die Frau und das Baby waren zuletzt in der Strafanstalt Zug untergebracht, die drei Kinder in einem Heim. Es war im Interesse der involvierten Behörden, dass die Familie wieder rasch im Rahmen der Rückführung zusammengebracht werden konnte. Eine Ausschaffungshaft und eine Heimplatzierung sollen so kurz wie möglich dauern. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass das Verwaltungsgericht in diesem Fall die Haft der beiden Eltern als rechtmässig beurteilt hat, dies im Bewusstsein über die vorübergehende Platzierung der Kinder im Heim. Im Weiteren sieht das Dublin-Verfahren eine Frist von 6 Monaten vor, innerhalb derer eine Rückführung erfolgen muss. Die vollziehenden kantonalen Behörden sind dazu verpflichtet, diese Fristen einzuhalten. Aus diesen Gründen war es notwendig, die Familie zurück nach Norwegen zu bringen. Ein erster Rückführungsversuch mit einem normalen Linienflug blieb wegen der Weigerung der Betroffenen erfolglos.
Asylverfahren in Norwegen
Gemäss geltendem Dublin-Abkommen ist Norwegen für das Asylverfahren in diesem Fall zuständig. Weder die Zuger Behörden noch das Staatssekretariat für Migration haben Kenntnis vom Stand des norwegischen Asylverfahrens oder eines allfälligen Asylentscheides und dessen Konsequenzen. Im Dublin-Verfahren wird dies den ausländischen Behörden nicht mitgeteilt. Dass die Familie von Norwegen nach Afghanistan ausgeschafft würde, wie in den Medien zu lesen war, können wir nicht bestätigen. Nach den vorhandenen Informationen und Unterlagen verbrachte die Familie die letzten zehn Jahre in Russland.
Optimale Betreuung in Norwegen sichergestellt
Die Kantons- und Bundesbehörden stehen im Austausch mit den zuständigen norwegischen Ämtern. Die Schweizer Behörden haben das in ihrer Macht Stehende unternommen, um die optimale Betreuung der Familie und ihre medizinische Versorgung, insbesondere der Kinder, in Norwegen sicherzustellen. Die norwegischen Behörden wurden über alle Einzelheiten informiert. Sie sind dazu verpflichtet und auch bereit, die Betroffenen optimal zu versorgen. Das Zuger Amt für Migration und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde haben vollstes Vertrauen, dass die norwegischen Behörden ihre Verantwortung wahrnehmen und entsprechend handeln. Für die Unterstützung der Familie und insbesondere der Kinder ist also gesorgt. Aus Rücksicht auf die Betroffenen können keine Auskünfte über die Einzelheiten erteilt werden.
Anspruchsvolles Zusammenspiel
Die Rückführung einer Familie mit einem Sonderflug ist anspruchsvoll. Das Zusammenspiel diverser Behörden muss verlässlich funktionieren, damit die Rückführung ruhig und ohne Zwischenfälle ablaufen kann. Es sind diverse Stellen und Einrichtungen davon betroffen, die für das Gelingen mitverantwortlich sind. Dies erfordert eine minutiöse Vorbereitung in allen Einzelheiten, vom Abholen in der Unterkunft oder der Haftanstalt, über den organisierten Sonderflug, bis zur Übergabe der Personen an die zuständigen Behörden am Zielort. Auf dem Sonderflug anwesend sind ebenfalls medizinisches Fachpersonal, speziell ausgebildete Polizistinnen und Polizisten sowie im Auftrag des Bundes auch jemand der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter.
Berichterstattung zum Fall
Diese Mitteilung steht im Zusammenhang mit der Medienberichterstattung, ausgelöst durch einen Artikel im «Blick» am 17. Oktober 2016. Aus Politik und Medien sind Anfragen zu diesem Fall eingegangen. Siehe dazu die Medienmitteilung der Sicherheitsdirektion und der KESB vom
17. Oktober 2016: www.zg.ch/behoerden/sicherheitsdirektion/direktionssekretariat/aktuell/stellungnahme.
Sicherheitsdirektion
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Medienmitteilung vom 25. Oktober 2016 | |
Medienmitteilung vom 25. Oktober 2016 |