Rechtsdienst und Beschwerdewesen
Rechtsdienst
Der Rechtsdienst erarbeitet Gesetzesentwürfe und weitere Rechtserlasse, Stellungnahmen auf parlamentarische Vorstösse sowie Vernehmlassungsantworten an Bund und Kantone. Er berät und unterstützt den Sicherheitsdirektor sowie die Ämter und Dienststellen in allgemeinen juristischen Fragen sowie bei Submissionen, Vertragsverhandlungen usw.
Der Rechtsdienst der Sicherheitsdirektion führt die Beschwerdeverfahren und nimmt für direktionsübergreifende Rechtsgeschäfte auch den Rechtsdienst des Regierungsrats wahr. Er vertritt den Regierungsrat bei Haftungsansprüchen gegen den Staat (Staatshaftung).
Beschwerdewesen
Entscheide von Verwaltungsbehörden können bei einer Rechtsmittelinstanz angefochten werden. Beanstandete Entscheide von Gemeinden und kantonalen Verwaltungsbehörden gelangen entweder direkt ans Verwaltungsgericht oder vorgängig an den Regierungsrat.
Die fachlich am nächsten stehende Direktion behandelt das Rechtsgeschäft und bereitet die Beschwerdeentscheide für den Regierungsrat vor. Das Direktionssekretariat der Sicherheitsdirektion (SDS) bearbeitet die Verwaltungsbeschwerden, Aufsichtsbeschwerden etc., die gegen die Ämter der Sicherheitsdirektion erhoben werden. In seiner Funktion als Rechtsdienst des Regierungsrats übernimmt das SDS diese Aufgabe in der Regel dann, wenn sich ein Geschäft keiner Direktion zuordnen lässt oder wenn sich die Beschwerde gegen den Entscheid einer anderen Direktion richtet.
Die Verfahren und die Rechtsansprüche sind im Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (VRG) beschrieben. Nähere Auskünfte erteilt auch das Direktionssekretariat, Tel. +41 41 728 50 20.
Formular
Typ | Titel |
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Gesuch unentgeltliche Rechtspflege.pdf |