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Gemeindlicher Führungsstab GFS

Gemeindlicher Führungsstab GFS
GFS in Aktion
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Die Gemeinden sind zuständig für die Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen im Gemeindegebiet. Zur Vorbereitung und Umsetzung der erforderlichen Massnahmen in besonderen und ausserordentlichen Lagen verfügen die Gemeindebehörden über Gemeindeführungsstäbe.

Die Gemeindeführungsstäbe beraten die Gemeindebehörden, setzen die angeordneten Massnahmen um und koordinieren den Einsatz der Mittel in der Gemeinde.

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Typ Titel Dokumentart
Notorganisation: Gemeindlicher Führungsstab GFS Informationsblatt

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