Gemeindlicher Führungsstab GFS
Gemeindlicher Führungsstab GFS

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Die Gemeinden sind zuständig für die Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen im Gemeindegebiet. Zur Vorbereitung und Umsetzung der erforderlichen Massnahmen in besonderen und ausserordentlichen Lagen verfügen die Gemeindebehörden über Gemeindeführungsstäbe.
Die Gemeindeführungsstäbe beraten die Gemeindebehörden, setzen die angeordneten Massnahmen um und koordinieren den Einsatz der Mittel in der Gemeinde.
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Notorganisation: Gemeindlicher Führungsstab GFS | Informationsblatt |