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28.09.2020

Änderungen Führerausweis- und Lernfahrausweisvorschriften per 01.01.2021 (OPERA-3)

28.09.2020
Änderungen Führerausweis- und Lernfahrausweisvorschriften per 01.01.2021 (OPERA-3)

Ab dem 01.01.2021 treten die Neuerungen betreff Weiterausbildung, Mindestalter, Führerausweiskategorien (A1, A, A35kW, B) in Kraft.

Einreichung Lernfahrgesuche 

Lernfahrausweisgesuche können generell zwei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters eingereicht werden. Folgende Gesuchstellende können ab sofort das Lernfahrausweisgesuch einreichen:

  • der Kategorie B, BE, mit Jahrgang 2003 oder mit Jahrgang 2004 (Geburtsdatum 1. Januar bis 1. März)
  • der Unterkategorie A1, mit Jahrgang 2005 oder mit Jahrgang 2006 (Geburtsdatum 1. Januar bis 1. März)

Theorieprüfungen und Termine 

  • Vorgenannte Gesuchstellende erhalten per Post einen Zugangscode für die Terminbuchung via Internet. Eine Terminvergabe für die Theorieprüfung ist frühestens ab dem 4. Januar 2021 möglich.
  • Alle anderen Gesuchstellenden haben die Möglichkeit einen Termin für die Theorieprüfung noch im Jahr 2020 oder im Jahr 2021 zu buchen (Terminbuchung via Internet). Die Theorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalters absolviert werden. Bestandene Theorieprüfungen im Jahre 2020 oder früher haben eine Gültigkeit von maximal zwei Jahren. Theorieprüfungen absolviert und bestanden im Jahr 2021 oder später sind unbefristet gültig.

«Erwerb» des Lernfahrausweises 

Nach bestandener Theorieprüfung wird der Lernfahrausweis aus- und per Post zugestellt. Der Lernfahrausweis gilt an dem Datum als erworben, an dem die Theorieprüfung bestanden wurde. Beispiel: Theorieprüfung wird bestanden  am 06.01.2021, somit gilt der Lernfahrausweis ab 06.01.2021 als erworben, unabhängig davon wann die Zustellung erfolgt. 

Lernphase ab 1. Januar 2021 und Jahrgänger 2003 «Übersicht»

Wer den Lernfahrausweis (Lfa) der Kategorie B vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von 12 Monaten durchlaufen. Diese Lernphase gilt nur für die Kategorie B und dient zum Sammeln von Fahrpraxis. Mit dem Bestehen der Basistheorieprüfung der Kategorie B, wird der Lernfahrausweis erworben. Wer eine gültige Basistheorieprüfung hat, erwirbt den Lernfahrausweis mit dem Datum der Ausstellung.

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