Aktuelle Meldung CZV
Ab dem 1. September 2013 müssen Lenkerinnen und Lenker von Bussen und Cars in Polizeikontrollen neben dem Führerausweis auch den Fähigkeitsausweis vorweisen.
In Europa ist für Personentransporte ab dem 1.9.2013 neben dem Führerausweis auch der Fähigkeitsausweis erforderlich. Diese Vorschrift gilt für Fahrten mit Cars und Bussen (Kat. D) sowie Kleinbussen mit mehr als acht Sitzplätzen (Kat. D1). Auch Fahrerinnen und Fahrer von Schüler-, Behinderten- und Arbeitertransporten benötigen den Fähigkeitsausweis. Damit weisen die Fahrerinnen und Fahrer nach, dass sie über die nötigen Kompetenzen für den Transport von Personen verfügen und sich regelmässig weiterbilden. Ab dem 1.9.2014 gilt das auch für den Güterverkehr (Kat. C und C1). Seit dem Inkrafttreten der Chauffeurzulassungsverordnung am 1. Januar 2008 haben in der Schweiz bereits über 53‘000 Personen den Fähigkeitsausweis für den Personenverkehr erworben oder sogar bereits zum ersten Mal verlängert.
Für den Erwerb des Fähigkeitsausweises ist eine dreiteilige Prüfung (schriftlich, mündlich, praktisch) zu bestehen. Fahrerinnen und Fahrer, die vor dem 1.9.2009 einen Lernfahrausweis beantragt hatten, erhalten den Fähigkeitsausweis prüfungsfrei. Alle aber müssen bis zum Ende der ersten Weiterbildungsperiode am 31.8.2013 ihre Weiterbildungspflicht (5 Ausbildungstage in 5 Jahren) erfüllt haben, um den Fähigkeitsausweis zu erneuern. Über www.cambus.ch kann der
Stand der Weiterbildung abgefragt sowie der Fähigkeitsausweis bestellt oder verlängert werden.
Dank einem breiten Kursangebot besuchten die Fahrerinnen und Fahrer im Güter- und Personenverkehr seit Beginn der ersten Weiterbildungsperiode am 1.1.2007 bereits gegen 400’000 Kurstage. Fahrerinnen und Fahrer im Personenverkehr, die ab September wegen fehlender Weiterbildung in Polizeikontrollen keinen Fähigkeitsausweis vorweisen können, riskieren eine Busse von bis zu 10'000 Franken.
Umfassende Informationen rund um den Fähigkeitsausweis für Fahrerinnen und Fahrer im Güter und Personentransport finden Sie auf der Webseite www.cambus.ch.
Nähere Auskünfte können beim entsprechenden Strassenverkehrsamt und/oder bei der asa eingeholt werden.