21.09.2016
Altersanpassung Kontrolluntersuchung Senioren
Parlamentarische Initiative betreffend Heraufsetzung der periodischen Kontrolluntersuchungen von Senioren von bisher 70 auf neu 75 JahreAm 8. Juni 2016 hat der Ständerat einer Initiative von Nationalrat Maximilian Reimann zugestimmt, welche verlangt, dass die Fahreignungsuntersuchungen ab dem 75. anstatt wie heute ab dem 70. Altersjahr durchzuführen sind. Diese Abstimmung führt nun zu einer Anpassung der heutigen Regelungen. Bis dieser (auf Bundesebene geführte) Gesetzgebungsprozess abgeschlossen ist und die neuen Bestimmungen in Kraft getreten sind, gilt weiterhin die heute gültige Regelung der periodischen Untersuchungspflicht ab dem 70. Lebensjahr. Vor 2018 ist nicht mit dem Inkrafttreten der Änderungen zu rechnen.
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Altersanpassung Kontrolluntersuchung Senioren
21.09.2016
21.09.2016
Parlamentarische Initiative betreffend Heraufsetzung der periodischen Kontrolluntersuchungen von Senioren von bisher 70 auf neu 75 JahreAm 8. Juni 2016 hat der Ständerat einer Initiative von Nationalrat Maximilian Reimann zugestimmt, welche verlangt, dass die Fahreignungsuntersuchungen ab dem 75. anstatt wie heute ab dem 70. Altersjahr durchzuführen sind. Diese Abstimmung führt nun zu einer Anpassung der heutigen Regelungen. Bis dieser (auf Bundesebene geführte) Gesetzgebungsprozess abgeschlossen ist und die neuen Bestimmungen in Kraft getreten sind, gilt weiterhin die heute gültige Regelung der periodischen Untersuchungspflicht ab dem 70. Lebensjahr. Vor 2018 ist nicht mit dem Inkrafttreten der Änderungen zu rechnen.