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07.12.2017

Heraufsetzung der Altersgrenze von periodischen Kontrolluntersuchungen von Senioren von bisher 70 auf neu 75 Jahre

07.12.2017
Heraufsetzung der Altersgrenze von periodischen Kontrolluntersuchungen von Senioren von bisher 70 auf neu 75 Jahre

Falls die Referendumsfrist am 18. Januar 2018 ungenutzt abläuft, muss die Heraufsetzung der Altersgrenze von periodischen Kontrolluntersuchungen von Senioren von bisher 70 auf neu 75 Jahre (Initiative Reimann) umgesetzt werden. Gemäss Bundesrat ist die Inkraftsetzung für Ende 2018 / Anfang 2019 vorgesehen. Sowohl die Anpassung der Informatiksysteme als auch die Umsetzung der flankierenden Massnahmen erfordern Zeit, weshalb gemäss Bundesrat der Verzicht auf das Aufgebot zur verkehrsmedizinischen Untersuchung für bestimmte Jahrgänge nicht früher umgesetzt werden kann.

Solange die heutige gesetzliche Regelung in Kraft ist, sind die ärztlichen Kontrolluntersuchungen ab dem 70. Altersjahr unverändert durchzuführen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Parlaments.

Weitere Informationen

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