Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Gebühren

Gebühren für Schiffsführerausweise

Für die Erhebung sämtlicher Aufwendungen ist die Verordnung über die Gebühren im Schiffsverkehr vom 13. Dezember 2005 massgebend. In dieser Verordnung finden Sie eine detaillierte Auflistung aller Gebühren.

Schiffsführerausweis

Ausstellung Fr. 60.-
Änderungen im Schiffsführerausweis Fr. 25.-
Duplikat Fr. 40.-
Internationales Fähigkeitszeugnis (Schiffsführerausweis) Fr. 60.-
Prüfung des Gesuchs um einen Schiffsführerausweis Fr. 50.-
Einträge von Adressänderungen gebührenfrei
Namensänderungen infolge einer Änderung im Zivilstand gebührenfrei

Schiffsführerprüfung

Theorieprüfung Fr. 40.-
Praktische Prüfung Kategorie A, Schiffe mit Maschinenantrieb, Prüfzeit 60 Minuten Fr. 120.-
Praktische Prüfung Kategorie D, Segelschiffe, Prüfzeit 60 Minuten Fr. 120.-

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch