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Praktische Prüfung

Anmeldung und Vorbereitung zur praktischen Führerprüfung; Schifffahrtsamt Zug

Praktische Prüfung (1. April - 31. Oktober)

Anmeldung

Die praktische Prüfung kann erst nach bestandener Theorieprüfung abgelegt werden.

Bitte beginnen Sie die Ausbildung zur praktischen Prüfung frühzeitig, da wir die Prüfungen nur bis am 31. Oktober abnehmen. Ansonsten kann es passieren, dass Sie die Ausbildung im kommenden Jahr wieder aufnehmen müssen.

Auf Gesuch hin kann die praktische Prüfung in einem anderen als dem Wohnkanton abgelegt werden, sofern dieser sich zur Abnahme bereit erklärt. Dafür füllen Sie unter Angabe von Gründen auf der Rückseite des Anmeldeformulars Schiffsführerprüfung Kategorie A/D aus, auf welchem Gewässer/Prüfungskanton, Sie die Prüfung ablegen möchten. Die Schifffahrtskontrolle Ihres Wohnsitzkantons bestätigt in diesem Fall dem Prüfungskanton die Ausnahmebewilligung.

Sobald der Bewerber für den praktischen Teil ausgebildet ist, wird er in der Regel vom Fahrlehrer angemeldet. Der Prüfungstermin wird schriftlich bestätigt.

An der praktischen Prüfung wird bewertet, ob der Bewerber ein Schiff nach den Verkehrsregeln sowie unter besonderen Umständen sicher führen kann. Die Prüfungskriterien richten sich nach der Richtlinie RL 120 der Vereinigung der kantonalen Schifffahrtsämter.


Vorbereitung und Lernmaterial zur Prüfung

Die schweizerische Binnenschifffahrt kennt keinen Lernfahrausweis.

Für Lernfahrten ist das Mindestalter einzuhalten. Der Schiffsführer als Begleitperson muss im Besitze der jeweiligen Kategorie sein.

Als Lernmaterial empfehlen wir im Handel eine CD zu erwerben.

  • Bootsmanöver für Motorboote Kategorie A (CD)


Prüfung

Die Prüfung ist auf einem Schiff jener Kategorie abzulegen, für die der Bewerber den Ausweis erlangen will. Das Prüfungsschiff muss in sauberem Zustand und immatrikuliert sein (keine Schiffe mit Werftnummern).

Segelprüfung

Die praktische Prüfung der Kat. D wird durchgeführt, wenn die Windstärke mindestens 2 Beaufort beträgt. Bei der Windstärke über 5 Beaufort wird entschieden, ob die Durchführung der Prüfung erfolgen kann.

Für die Anmeldung zur praktischen Segelprüfung wenden Sie sich direkt an den Segellehrer. Eine Auswahl an Segellehrern finden Sie im Amtsblatt des Kantons Zug.

Die praktische Prüfung kann frühestens nach Ablauf eines Monats wiederholt werden.

Prüfungsorte

  • Bootshafen Zug
  • Oberägeri Seeplatz

 

Weitere Informationen

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