Meldepflichtige Änderungen
Meldepflichtige Änderungen bei Schiffen
Erforderliche Papiere für bereits im Kanton Zug eingelösten Schiffe:
Beim Standplatzwechsel
- Bisheriger Schiffsausweis (Original)
- Neuer Standplatznachweis (siehe Erläuterung Standplatz unten)
Standplatz für Kanton Zug
Gemäss Art. 3, Abs 1 des Einführungsgesetzes vom 23. Februar 2000 zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (NG 654.1) ist für die dauernde Verkehrszulassung eines immatrikulationspflichtigen Schiffes, das auf einem schiffbaren Gewässer des Kantons eingesetzt wird, der Nachweis eines anerkannten Standplatzes zu erbringen.
Beim Halterwechsel
- Unterschriebenes Formular "Anmeldung zur Zulassung eines Schiffes" inkl. Standplatznachweis
- Versicherungsnachweis bei Schiffen mit Maschinenantrieb, Segelschiffen mit mehr als 15 m² Segelfläche, Mietschiffen
- Aktueller beglaubigter Handelsregisterauszug bei Einlösungen auf Firmen
- Bisheriger Schiffsausweis (Original)
- Abtretungserklärung für Schiffskontrollschildnummern
Beim Motorenwechsel
- Schiffsausweis (Original)
- Abgastypen-Zertifikat (VSIM) für neue Schiffsmotoren inkl. Verzollung Rückseite
- Konformitätsnachweis des Motorenherstellers
- Wartungsdokument von zertifizierter Werft
- Herkunftsbestätigung für gebrauchte Schiffsmotoren (z.B. Kopie von CH-Schiffsausweis)
- Geräuschmessprotokoll für Motoren über 40 kW
- Herstellergarantie über die max. Motorisierung des Schiffes (ausser Schiffe mit CH-Typenschein)
- Im Anschluss erhalten Sie einen Termin zur technischen Prüfung und falls notwendig ein Aufgebot zur Geräuschmessung
Beim Versicherungswechsel
- Schiffsausweis (Original)
- Versicherungsnachweis der neuen Gesellschaft, kann jetzt auch als elektronischer Versicherungsnachweis entgegen genommen werden.
Die Versicherungsnachweise sind 30 Tage gültig, bitte beachten Sie das Datum.