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Ausserverkehrsetzung

Informationen zur Ausserverkehrsetzung von Schiffen

Für die ordentliche Ausserverkehrsetzung benötigen wir den Schiffsausweis. Mit dem Vermerk „ausser Verkehr“ wird der Schiffsausweis retourniert.
Die Kontrollschildnummern sind sachgemäss vom Halter zu entfernen.

Weitere Informationen

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