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Schiffe mit ausserkantonaler Zulassung / Ferienbewilligung

Schiffe mit ausserkantonaler Zulassung / Ferienbewilligung

Schiffe mit ausserkantonaler Zulassung

Schiffe mit ausserkantonaler Zulassung, sind auf den Zuger Seen bewilligungspflichtig.

Die Bewilligung wird in Form von zwei Vignetten erteilt, die beidseitig am Bug des Schiffes gut sichtbar anzubringen sind. Die Gültigkeit der Bewilligung gilt vom Ausstellungsdatum bis zum Ende des laufenden Monats. Sie kann nur einmal pro Kalenderjahr bezogen werden und kostet Fr. 200.–.

Die Vignette kann zu den offiziellen Öffnungszeiten bezogen werden beim
Strassenverkehrsamt / Schifffahrtskontrolle des Kantons Zug
Hinterbergstrasse 41
6312 Steinhausen

Schiffe mit ausländischer Zulassung

Schiffe mit ausländischer Zulassung, welche auf den Zuger Seen zugelassen werden, benötigen eine Bewilligung. Zudem müssen solch ausländische Schiffe, vor der Erteilung einer Vignette, amtlich geprüft werden. Dabei müssen die Vorschriften gemäss Binnenschifffahrtsverordnung eingehalten werden (Verkehrsvorschriften, Ausrüstung, Gewässerschutz, sanitäre Einrichtungen, Haftpflichtversicherung, Führerausweis). Informationen zur amtlichen Prüfung sind erhältlich beim Strassenverkehrsamt / Schifffahrtskontrolle (Tel.: +41 41 728 47 11). 

Die Bewilligung wird in Form von zwei Vignetten erteilt, die beidseitig am Bug des Schiffes gut sichtbar anzubringen sind. Die Gültigkeit der Bewilligung gilt vom Ausstellungsdatum bis zum Ende des laufenden Monats. Sie kann nur einmal pro Kalenderjahr bezogen werden und kostet Fr. 200.–.

Die Vignette kann zu den offiziellen Öffnungszeiten bezogen werden beim
Strassenverkehrsamt / Schifffahrtskontrolle des Kantons Zug
Hinterbergstrasse 41
6312 Steinhausen

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