E-Bike / Mofa
E-Bikes / Mofa / motorisierte Rollstühle / Selbstbalancierende Fahrzeuge
Ein Leichtmotorfahrrad (langsames E-Bike) bis 25 km/h und einer Leistung von max. 500 W muss nicht eingelöst werden.
Ein Motorfahrrad sowie auch ein schnelles E-Bike mit einer elektrischen Tretunterstützung über 25 km/h und einer Leistung von max. 1 kW, ist mit einem gelben Motorfahrradschild einzulösen. Das Merkblatt "Info Mofa und langsame E-Fahrzeuge" gibt Ihnen weitere und detailliertere Informationen zu diesem und weiteren Fahrzeugen.
Benötigte Unterlagen
- Gesuch um Einlösung eines Motorfahrrads/Elektro-Motorfahrrads
- Fahrzeugausweis im Original
- Gesuch mit Zustimmung gesetzl. Vertreter bei minderjährigen Personen
Haftpflichtversicherung
Mit der Zulassung treten Sie der obligatorischen Kollektiv-Haftpflicht-Versicherung des Kantons bei.
Jährliche Erneuerung der Versicherungsvignette
Wenn Sie ein Motorfahrrad/E-Bike eingelöst haben, so senden wir Ihnen jeweils anfangs Jahr die Rechnung für die Verkehrssteuer, die Kollektiv-Haftpflicht-Versicherung und die Versicherungsvignette für das laufende Jahr. Nach Bezahlung erhalten Sie die neue Versicherungsvignette. Wenn Sie keine Verlängerung der Zulassung wünschen, ist die Rechnung nicht zu begleichen.
Versicherungsvignetten sind jeweils ab dem 1. Januar des entsprechenden Jahres bis und mit 31. Mai des Folgejahres gültig.