Ersatzfahrzeug
Ersatzfahrzeug
Die Bewilligung für ein Ersatzfahrzeug kann nur erteilt werden, wenn das Fahrzeug, dem die Kontrollschilder zugeteilt sind, wegen Beschädigungen, Reparaturen, Revisionen oder dergleichen nicht gebrauchsfähig ist. Das Ersatzfahrzeug muss innerhalb des Prüfintervalls nach Art. 33 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) letztmals geprüft worden und betriebssicher sein.
Gesuch um Ersatzfahrzeugbewilligung | Formular |