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Halterwechsel

Halterwechsel

Bei einem Fahrzeug- oder Halterwechsel wird das Fahrzeug für eine neue Fahrzeugprüfung aufgeboten, wenn das Fahrzeug ausserhalb des periodischen Prüfungsintervalls gemäss Art. 33 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) liegt. Adressänderungen im Zusammenhang mit Fahrzeug-/Halterwechsel sind im Fahrzeugausweis umgehend eintragen zu lassen

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