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Ausländischer Führerausweis

Ausländischer Führerausweis

Ausweis umschreiben
Motorfahrzeugführer aus dem Ausland, die länger als ein Jahr in der Schweiz Wohnsitz haben, müssen den ausländischen Führerausweis gegen einen schweizerischen umtauschen. Melden Sie sich zwei bis drei Monate vor Ablauf auf unserer Amtstelle. Wir geben Ihnen die erforderlichen Unterlagen und informieren Sie über das weitere Vorgehen.

Ausnahme: Berufsmässiger Personentransport
Personen, die berufsmässig in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge führen möchten, benötigen sofort den schweizerischen Führerausweis. Ohne den schweizerischen Führerausweis dürfen berufsmässig keine Taxi, Lastwagen oder Gesellschaftswagen mit Schweizer Kontrollschild gelenkt werden.

Weitere Auskunft erhalten Sie unter Telefon +41 41 728 47 11.

Weitere Informationen

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