Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Zusatzinformationen zum Führerausweis

Zusatzinformationen zum Führerausweis

Zentraler Druck des Führerausweises im Kreditkartenformat

Ab 1. Dezember 2021 werden die Führerausweise im Kreditkartenformat (FAK) extern und schweizweit zentral gedruckt. Das Strassenverkehrsamt Zug gibt keine Führerausweise mehr am Schalter ab. Der neue FAK wird nach Auftragseingang innerhalb von 5 – 10 Arbeitstagen per Post zugestellt.

Umtausch des blauen Führerausweises bis spätestens 31. Januar 2024

Die Inhaberinnen und Inhaber von blauen Papierführerausweisen müssen diesen bis spätestens am 31. Januar 2024 in einen FAK umtauschen. Ab diesem Datum verliert der blaue Führerausweis seine Gültigkeit. Bei Kontrollen durch die Polizeiorgane muss mit einer Ordnungsbusse gerechnet werden. Im Ausland ist der blaue Führerausweis ebenfalls nicht gültig.

Antrag auf Umtausch Führerausweis im Kreditkartenformat

Vorteile des Führerausweises im Kreditkartenformat:

  • Anerkennung durch die EU
  • Bei Reisen innerhalb von Europa ist kein internationaler Führerschein notwendig
  • Handliches Kreditkartenformat
  • Bestmögliche Sicherheit vor Fälschungen
  • Der neue Führerausweis enthält keine Wohnadresse. Bei einem Kantonswechsel ist kein Umtausch mehr erforderlich. Adressänderungen sind dem Strassenverkehrsamt im Wohnsitzkanton dennoch innerhalb von 14 Tagen zu melden.

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch