Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Praktische Prüfung

Informationen zur praktischen Prüfung

Terminvereinbarungen und -verschiebungen

Buchen oder verschieben Sie den Termin für die praktische Führerprüfung jeweils in Rücksprache der Fahrlehrerperson online.  

Sprache

Unsere Verkehrsexperten und Verkehrsexpertinnen führen die praktische Führerprüfung in deutscher Sprache durch. Für die Sprachen Französisch oder Italienisch besteht die Möglichkeit, die Führerprüfung ausserkantonal in den italienisch- bzw. französischsprechenden Kantonen mit einer Bewilligung abzulegen.

Fahrstunden bei einer Fahrlehrperson

Fahrstunden bei einer Fahrlehrerperson sind grundsätzlich nicht obligatorisch jedoch empfohlen um die richtige Prüfungsreife zu erreichen und um gut ausgebildet an die Prüfung antreten zu können.

Prüfungstipps

  • Die beste Prüfungsvorbereitung ist eine umfassende Ausbildung mit genügender Fahrroutine. Am Besten durch einen ausgebildeten Fahrlehrerperson und dies nicht nur für Neulenkende!
  • Kommen Sie fit an die praktische Prüfung. Sie müssen körperlich und geistig jederzeit in der Lage sein, Ihr Fahrzeug sicher zu führen. Nehmen Sie keine Medikamente ein, die Ihre Leistungsfähigkeit beeinträchtigen können.
  • Prüfungsangst, Prüfungsaufgeregtheit, Lampenfieber usw. sind bekannte Prüfungserscheinungen. Sie können sich auf das Verhalten und die Leistungen auswirken. Sie sind zu Beginn der Prüfung am grössten und nehmen mit zunehmender Dauer ab. Ihre Verkehrsexpertenperson berücksichtigt diese Situation angemessen und ist bestrebt, günstige Prüfungsbedingungen zu schaffen.

Vorbereitung für die praktische Prüfung

Nehmen Sie Ihren Führerausweis (falls vorhanden) und Ihren Lernfahrausweis der entsprechenden Kategorie zur praktischen Prüfung mit. Die praktische Prüfung wird nur durchgeführt, wenn Sie den Lernfahrausweis im Original vorweisen können.

Für die Führerprüfung muss sich das Fahrzeug in einem betriebssicheren Zustand befinden, ordnungsgemäss eingelöst sein und der Fahrzeugausweis im Original vorliegen. Am Fahrzeug muss ein «L» in der vorgeschriebenen Grösse angebracht sein. Bei winterlichen Verhältnissen muss das Fahrzeug mit Winterausrüstung ausgerüstet sein.

Die praktische Führerprüfung umfasst das Fahren im Verkehr mit der Bedienung des Motorfahrzeugs, das Anpassen an die Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse und an die Besonderheiten von Fahrzeug und Ladung; Manövrieren unter Beachtung des übrigen Verkehrs, sowie Fahren auf Autobahnen und Autostrassen. Im Merkblatt "Anforderungen für die praktische Prüfung" sind die Details beschrieben.

Prüfungsfahrzeug

Unter www.fuehrerausweise.ch finden Sie zu jeder Kategorie die Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug.

Fahrhilfen und Fahrassistenzsysteme

Diese dürfen an der Führerprüfung verwendet werden. Die Fahrhilfen oder Fahrassistenzsysteme sind jedoch ausschliesslich als Hilfsmittel zu verstehen und entbinden nicht vom korrekten Verhalten im Verkehr. Sofern solche Systeme an der Prüfung benutzt werden, wird die korrekte und sichere Bedienung überprüft und bewertet.

Kategorie B

Private Lernfahrten und praktische Prüfung mit einem Privatfahrzeug der Kategorie B

Der Sinn von privaten Lernfahrten ist, dass Sie das Erlernte bei einem professionellen Fahrlehrer auf privaten Fahrten festigen können. Bei privaten Lernfahrten und bei der Absolvierung der Führerprüfung mit einem privaten Fahrzeug (kein Fahrschulfahrzeug) muss die Handbremse für die Begleitperson, bzw. den Verkehrsexperten leicht erreichbar sein (Art 27 VRV). Eine elektrische Handbreme ist nur zugelassen, wenn diese in der Wirkungsweise mit der herkömmlichen Handbremse vergleichbar ist. An der Führerprüfung ist eine schriftliche Bestätigung der Brems-Funktionalität (lässt sich bei jeder Geschwindigkeit mit unverzüglicher Wirkung betätigen und die Wirkung darf sich durch Betätigen des Gaspedals nicht aufheben lassen), vom Fahrzeughersteller oder -importeur, dem Verkehrsexperten vorzulegen. Bestätigungen von Garagen/ Werkstätten werden nicht akzeptiert.

Kategorie A, inkl. A35 kW und Unterkategorie A1

Prüfungssaison

Kategorie A von 1. April bis 31. Oktober
Unterkategorie A1 von 1. März bis 30. November

Schutzbekleidung

Als Schutzbekleidung für die Motorradführerprüfung der Kategorie A (bis 35 kW), A und A1 wird ein Motorradhelm (geprüft nach ECE Reglement 22) mit Visier oder Brille, Motorradhandschuhe, Motorradjacke möglichst mit Protektoren, Motorradhose möglichst mit Protektoren, Motorradstiefel bzw. Motorradschuhe verlangt. Für die Unterkategorie A1 45 km/h wird ein Motorradhelm (geprüft nach ECE Reglement 22) mit Visier oder Brille, Motorradhandschuhe oder Handschuhe aus abrieb- und reissfestem Material, Motorradjacke oder langärmlige Jacke aus abrieb- und reissfestem Material, Motorradhose oder lange, feste Jeans oder Manchesterhose, knöcheldeckende festes Schuhwerk wie Motorradstiefel, Motorradschuhe, Wanderschuhe oder Arbeitsschuhe (keine Turnschuhe) verlangt. Unter der Regenkleidung sind die Schutzbekleidungen ebenfalls zu tragen.

Anforderungen an die praktische Prüfung

Die praktische Fahrprüfung der Kategorien A (bis 35 kW), A, A1 und A1 45 km/h besteht aus dem Manöverteil und dem eigentlichen Fahren im Verkehr.

Unterkategorie A1: An der Prüfung der Unterkategorie A1 fahren wir mit einem Begleitfahrzeug hinter Ihnen her. Sie sind per Funk mit der Verkehrsexpertin oder dem Verkehrsexperten im Begleitfahrzeug verbunden.

Kategorie A/A35 kW: Die Prüfungsabnahme der Kategorien A und A (bis 35 kW) erfolgt durch Aufsitzen. Bitte entfernen Sie für die Motorradführerprüfung unnötige Zubehörteile wie: Rückenlehnen, Gepäckträger und Seitentaschen. Diese erschweren oder verunmöglichen der Verkehrsexpertenperson das notfallmässige Absteigen.

Führerprüfung bestanden

Nach bestandener Führerprüfung dürfen Sie in der Schweiz sofort die entsprechende Fahrzeugkategorie fahren. Als vorübergehenden Ausweis erhalten Sie den unterzeichneten Lernfahrausweis oder Prüfbescheid. Bitte beachten Sie, dass der neue Führerausweis nicht umgehend ausgestellt werden kann. Dieser wird Ihnen innert 10 Tagen per Post nach Hause geschickt. Planen Sie Ihren Prüfungstermin und Auslandaufenthalt daher sorgsam.
Achten Sie darauf, den Weiterbildungskurs für Neulenker termingerecht zu absolvieren. Unter www.2phasen.ch finden Sie weitere Informationen.

Führerprüfung nicht bestanden

Nach der ersten nicht bestandenen Führerprüfung erhalten Sie in den darauffolgenden Tagen einen neuen Anmeldebrief. Mit dem Anmeldebrief können Sie sich für die zweite Führerprüfung anmelden. Wir empfehlen Ihnen die weiteren Ausbildungsschritte mit Ihrer Fahrlehrerperson zu besprechen.

Die Anmeldung zu einer dritten Führerprüfung kann nur über eine Fahrlehrerperson vorgenommen werden. Dabei muss eine unterschriebene Ausbildungsbestätigung der Fahrlehrerperson bei der Anmeldung miteingereicht werden.

Eine Anmeldung zu einer vierten praktischen Prüfung ist nur möglich, wenn ein positiver Fahreignungstest absolviert wurde. Fällt dieser Fahreignungstest negativ aus, erlischt die Gültigkeit des Lernfahrausweises sofort. Für das weitere Vorgehen wird ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorausgesetzt. Dieses ist auch erforderlich, wenn die vierte Prüfung negativ ausgefallen ist und eine weitere Prüfung absolviert werden möchte.

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch