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Händlerschilder

Informationen zu Händlerschildern

Händlerschilder sind mit dem Buchstaben „U“ gekennzeichnet. Sie werden zusammen mit dem Kollektivfahrzeugausweis abgegeben. Die Inhaberin beziehungsweise der Inhaber hat das Recht, betriebssichere und vorschriftsgemässe Fahrzeuge zu verwenden, die nicht amtlich geprüft sind.

Kollektiv-Fahrzeugausweise und Händlerschilder werden nur an Betriebe abgegeben, die Gewähr für eine einwandfreie Verwendung des Kollektiv- Fahrzeugausweises bieten und neben der Motorfahrzeughaftpflicht- auch eine Betriebshaftpflicht-Versicherung abgeschlossen haben. Die Betriebe müssen die Anforderungen gemäss (Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) Anhang 4 erfüllen. Im Betrieb muss mindestens eine Fachperson zu hundert Prozent tagsüber beschäftigt sein.

 

Gesuche können gestellt werden an:

Strassenverkehrsamt des Kantons Zug

Kurt Bischof, Bereichsleiter Prüfung

Hinterbergstrasse 41

6312 Steinhausen

Tel. +41 41 728 47 11

kurt.bischof@zg.ch

Weitere Informationen

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