Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Wechselschilder

Informationen zu Wechselschildern

Wechselschilder werden für höchstens zwei Fahrzeuge desselben Halters abgegeben (Ausnahme Veteranenfahrzeuge, Anhänger und Motorfahrräder); die Fahrzeuge müssen gleichartige Kontrollschilder tragen können, jedoch ist für jedes Fahrzeug ein speziell gekennzeichneter Versicherungsnachweis erforderlich. Wird ein Wechselschildfahrzeug aus dem Verkehr genommen, muss der Fahrzeugausweis annulliert werden. Für das verbleibende Fahrzeug ist kein neuer Versicherungsnachweis erforderlich.

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch