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Spezialtransporte / Bewilligungen

Alles rund um die Themen Spezialtransporte, Bewilligungen und Sonderbewilligungen
Spezialtransporte und Bewilligungen
Bild Legende:

Sonderbewilligungen / Ausnahmetransporte

Fahrzeuge / Fahrzeugkombinationen, bei denen die Limiten gemäss Art. 64 - 67 VRV die gesetzlichen Höchstmasse und Gewichte überschreiten, dürfen auf öffentlichen Strassen nur aufgrund einer schriftlichen Bewilligung verkehren.

Zuständig ist in der Regel der Startkanton.

Generell gelten folgende Limite:

Länge

max. 12.00 m (Motorfahrzeuge)

max. 16.50 m (Sattelmotorfahrzeuge)

max. 18.75 m (Anhängerzüge)

Breite max. 2.55 m
Höhe max. 4.00 m
Gesamtgewicht max. 40.00 t

Für Fragen im Zusammenhang mit Sonderbewilligungen (Schwertransporte) erhalten Sie Auskunft per Mail via sobezug.stva@zg.ch und unter Telefon +41 41 728 47 18.

Weitere Informationen zum Thema Sonntags- und Nachtfahrbewilligungen finden Sie auf ASTRA

Zur Übersicht aller Formulare & Merkblätter "Spezialtransporte / Bewilligungen"

Weitere Informationen

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