Spezialtransporte / Bewilligungen
Sonderbewilligungen / Ausnahmetransporte
Fahrzeuge / Fahrzeugkombinationen, bei denen die Limiten gemäss Art. 64 - 67 VRV die gesetzlichen Höchstmasse und Gewichte überschreiten, dürfen auf öffentlichen Strassen nur aufgrund einer schriftlichen Bewilligung verkehren.
Zuständig ist in der Regel der Startkanton.
Generell gelten folgende Limite:
Länge |
max. 12.00 m (Motorfahrzeuge) max. 16.50 m (Sattelmotorfahrzeuge) max. 18.75 m (Anhängerzüge) |
Breite | max. 2.55 m |
Höhe | max. 4.00 m |
Gesamtgewicht | max. 40.00 t |
Für Fragen im Zusammenhang mit Sonderbewilligungen (Schwertransporte) erhalten Sie Auskunft per Mail via sobezug.stva@zg.ch und unter Telefon +41 41 728 47 18.
Weitere Informationen zum Thema Sonntags- und Nachtfahrbewilligungen finden Sie auf ASTRA
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