Verkehrsregelverletzungen / Administrativmassnahmen
Als Administrativmassnahmen werden alle verwaltungsrechtlichen Massnahmen und Anordnungen des Strassenverkehrsamtes bezeichnet, die zum Zweck haben, verkehrsgefährdende Fahrzeuglenker und Schiffsführer zu bessern sowie ungeeignete Fahrzeuglenker und Schiffsführer zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit vom Verkehr fernzuhalten. Die Anordnungen können ebenfalls die Überprüfung der Fahreignung sowie der Fahrtauglichkeit beinhalten oder bezwecken. Administrativmassnahmen sind keine Strafen im eigentlichen Sinne; sie können nicht in eine (Geld-)Busse umgewandelt werden.
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