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Ordnungsbussen

Ordnungsbussen
Bild Legende:
Sicherheitsassistentin bei einer Kontrolle

Eine wichtige Aufgabe der Zuger Polizei ist es, durch Kontrollen im Strassenverkehr für Ordnung und Sicherheit zu sorgen. Hierbei stehen nicht nur die im Kanton Zug registrierten Fahrzeuge im Zentrum: Auch Tausende von Pendlern fahren täglich auf zwei oder vier Rädern in den Kanton Zug.

Jedes Jahr ereignen sich auf dem ganzen Kantonsgebiet Verkehrsunfälle. Hauptunfallursachen sind Unaufmerksamkeit durch Ablenkung und zu dichtes Auffahren. Mehr dazu und zu weiteren Themen erfahren Sie in unseren Statistiken.

Ordnungsbussen können direkt durch die nach kantonalem Recht zuständige Polizei ausgestellt werden. Hier finden Sie die aktuelle Ordnungsbussengesetzdie Ordnungsbussenverordnung und das Übertretungsstrafgesetz.

Alle Informationen zur Ordnungsbusse online bezahlen

Das Wichtigste in Kürze:
- Busse im Bussenportal einsehen
- Busse bezahlen
- Lenkerdaten melden (nur bei Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz)
- Einzahlungsschein anfordern (freiwillig)
- Einwand tätigen

Zahlungsmöglichkeiten:

- Kreditkarte (Visa und Mastercard)
- TWINT
- Einzahlungsschein

So gelange ich auf das Bussenportal
Der QR-Code kann mit der Kamera des Smartphones oder Tablets gescannt werden. Wird der Code erkannt, erscheint eine Meldung und durch Antippen der Seite gelangen Sie automatisch auf das Bussenportal. Sie können auch mit dem Computer oder Notebook über den Webbrowser via bussen.zg.ch das Bussenportal aufrufen. 

Welche Angaben werden für die Eingabe im Bussenportal benötigt?
Die Bussen-Nr. ist auf dem Ordnungsbussenzettel abgedruckt. Bei Übertretungsanzeigen ist die Bussen-Nr. ebenfalls ersichtlich. Zusätzliche benötigen Sie das Kontrollschild, mit dem Sie zum Zeitpunkt der Übertretung unterwegs waren. Wichtig, es muss das ganze Kontrollschild (z.B. ZG 1111111) eingegeben werden. Sollten sie ohne Fahrzeug unterwegs gewesen sein, fällt die Eingabe des Kontrollschilds weg.

Welche Zahlungsfrist habe ich für die Ordnungsbusse?
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

Was geschieht, wenn ich nicht online bezahlen kann oder möchte?
Wird die Ordnungsbusse nicht online bezahlt, erhält der/die Fahrzeughalter*in / Lenker*in automatisch eine Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein per Post zugestellt. Verstreicht die Zahlungsfrist von 30 Tagen, wird das ordentliche Verfahren eingeleitet und bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet. 

Ich bin nicht selber gefahren. Was kann ich machen?
Liegt ein Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz vor und Sie sind nicht selber gefahren, können Sie via Bussenportal Angaben zur Lenkerin oder zum Lenker machen.

Ich bin mit der Ordnungsbusse nicht einverstanden. Was muss ich machen?
Sind Sie mit einer Ordnungsbusse nicht einverstanden, können Sie im Bussenportal einen Einwand tätigen. Wichtig, nur die direktbetroffene Person kann einen Einwand gegen eine Ordnungsbusse machen.

Datenschutz und Ordnungsbussengesetz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist jederzeit gewährleistet. Ausserhalb des ordentlichen Verfahrens werden keine Daten gespeichert.

Rund um die Uhr Zugang zum Online-Bussenportal
Sie haben rund um die Uhr Zugang zum Bussenportal bussen.zg.ch. Dort finden Sie auch mehr Informationen zum Ordnungsbussengesetz.

Kontakt:
Zuger Polizei
Bussenadministration
Postfach
6301 Zug
bussen.polizei@zg.ch
T 041 728 44 20 (Montag bis Freitag, 9 bis 11 Uhr)

Weitere Informationen

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Erreichbarkeit des Ordnungsbussenbüros:
Montag bis Freitag, 9 bis 11 Uhr

T 041 728 44 20
bussen.polizei@zg.ch

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