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Behördengang - Gesetzliche Grundlagen

Behördengang - Gesetzliche Grundlagen

Das Gesetz über die Organisation der Polizei (Polizei-Organisationsgesetz - PolOrgG - BGS 512.2) vom 30. November 2006 (§ 20) ist die rechtliche Grundlage für die Bewilligung eines Anlasses (Bereich Sicherheit).

Die weiteren gesetzlichen Grundlagen sind folgend aufgeführt:

Strassen

Gebühren / Kosten

Weitere Informationen

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