Hinweise auf weitere Bewilligungen
Hinweise auf weitere Bewilligungen
Veranstaltungen in der Stadtgemeinde Zug
Gesuche für das Durchführen einer Veranstaltung in der Stadtgemeinde Zug sind beim Polizeiamt der Stadt Zug einzureichen (www.stadtzug.ch).
Benützung von Gemeinde-, Privat- und Korporationsstrassen
Die Bewilligungen sind direkt bei den zuständigen Behörden bzw. Privatpersonen einzuholen.
Ausschank von Alkohol
Gemäss Gastgewerbegesetz vom 25. Januar 1996 (§§ 2, 3, 6 und 7) ist der Ausschank von alkoholischen Getränken bewilligungspflichtig. Ein entsprechendes Gesuch ist an den Gemeinderat des Anlassortes zu richten.