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Hinweise auf weitere Bewilligungen

Hinweise auf weitere Bewilligungen

Veranstaltungen in der Stadtgemeinde Zug

Gesuche für das Durchführen einer Veranstaltung in der Stadtgemeinde Zug sind beim Polizeiamt der Stadt Zug einzureichen (www.stadtzug.ch).

Benützung von Gemeinde-, Privat- und Korporationsstrassen

Die Bewilligungen sind direkt bei den zuständigen Behörden bzw. Privatpersonen einzuholen.

Ausschank von Alkohol

Gemäss Gastgewerbegesetz vom 25. Januar 1996 (§§ 2, 3, 6 und 7) ist der Ausschank von alkoholischen Getränken bewilligungspflichtig. Ein entsprechendes Gesuch ist an den Gemeinderat des Anlassortes zu richten.

Strassenreklamen

Gesuche zum Aufstellen von Strassenreklamen im Bereich von Kantons- und Gemeindestrassen innerorts sind an den zuständigen Gemeinderat zu richten.

Weitere Informationen

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