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Laserpointer

Laserpointer

Laserpointer sind Produkte, die Personen in der Hand halten können und die Laserstrahlung abstrahlen. In den letzten Jahren sind gefährliche Laserpointer in Umlauf gekommen, die schwere Augen- und Hautschäden sowie gefährliche Blendungen von Personen verursachen können. Um diese Gefahren künftig zu verhindern, hat der Bundesrat gefährliche Laserpointer in der Schweiz verboten. Das Verbot gilt seit dem 1. Juni 2019.

Laserklassen
Laser werden in die Klassen 1, 1M, 1C, 2, 2M, 3R, 3B und 4 eingeteilt. Laserpointer der Klasse 1 bleiben zu Präsentationszwecken ausschliesslich in Innenräumen erlaubt. Hingegen sind Laserpointer der Klasse 2, die zum selben Zweck im Innern von Räumlichkeiten benutzt werden, nur noch bis zum 1. Juni 2021 zulässig. Weitere Informationen zu Laserpointer und der Entsorgung gefährlicher Laserpointer finden Sie im Faktenblatt Laserpointer bzw. im Flyer Laserpointerverbot.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Fachstelle Waffen/Sprengstoffe der Zuger Polizei:

Zuger Polizei
Spezialeinsätze und Dienstleistungen
Dienst Support
Fachstelle Waffen/Sprengstoffe
Postfach
6301 Zug
T 041 728 41 41
waffen.polizei@zg.ch

V-NISSG: Vollzugshilfe - Laserpointer

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