Solarien
Solarien
Um die gesundheitlichen Gefährdungen bei Besuchen von Solarien auf ein akzeptables Restrisiko zu beschränken, müssen Solarienbetreiberinnen und -betreiber die heute geltende Solariumnorm und die vom Solariumhersteller vorgesehenen Vorgaben zur Installation, Verwendung und Wartung einhalten. Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Amt für Gesundheit des Kantons Zug:
Amt für Gesundheit
Kantonale Heilmittelkontrolle Zug
Simone Schwerzmann
Stv. Heilmittelinspektorin
Gartenstrasse 3
6300 Zug
T +41 728 39 39
F +41 728 39 38
gesund@zg.ch
www.zg.ch/gesund