Veranstaltungen mit Laserstrahlung
An Veranstaltungen mit Laserstrahlung werden teilweise sehr starke Laser von mehreren Watt Leistung eingesetzt. Trifft ein solcher Laserstrahl auch nur kurzzeitig auf das Auge, können temporäre Sehstörungen, Nachbilder, Lesebeeinträchtigungen und in schwerwiegenden Fällen permanente Augenschäden entstehen. Um diese Risiken zu minimieren und das Publikum zu schützen, schreibt die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) entsprechende Massnahmen wie die Meldepflicht für Veranstaltungen und die Sachkunde vor.
Alle Informationen für Veranstaltungen mit Laserstrahlung finden Sie im
Faktenblatt V-NISSG: Veranstaltungen mit Laserstrahlung
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Amt für Umweltschutz des Kantons Zug:
Amt für Umweltschutz des Kantons Zug
Abteilung Luft
Astrid Furrer, Projektleiterin
Aabachstrasse 5
6301 Zug
T +41 41 728 53 83
F +41 41 728 53 79
astrid.furrer@zg.ch