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Alarmanlagen

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Bild Legende:
ALARMNET-Alarmempfangszentrale der Zuger Polizei

Die Zuger Polizei betreibt eine ALARMNET-Alarmempfangsanlage. Jede Aufschaltung einer Alarmanlage bei der Empfangszentrale ist bewilligungspflichtig (§ 19 PolOrgG). Der Kommandant der Zuger Polizei ist für die Erteilung und den Entzug der Bewilligung zuständig. Vorliegendes Reglement gilt als Grundlage (ausgenommen sind private Alarmanlagen).

Möchten Sie bei der Zuger Polizei eine Alarmanlage aufschalten? Bitte füllen Sie das Gesuchsformular aus.

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