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Verlust Kontrollschild - Behördengang

Detailierte Informationen zum Verlust Kontrollschild - Behördengang wie:- Grundsätzliches- Rechtsgrundlagen- Kosten- Verweise- usw.

Behördengang

Rechtsgrundlage
Gemäss Art. 87 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) muss die Halterin oder der Halter jeden Verlust von Kontrollschildern unverzüglich der Behörde melden, die Kontrollschilder mit anderer Nummer zuteilt und die vermissten Schilder danach im Polizeifahndungssystem (RIPOL) ausschreiben kann.

Grundsätzliches

  • Ein Kontrollschilderverlust ist immer einer Polizeidienststelle zu melden oder mittels Online-Formular anzuzeigen.
  • Ausländische Polizeirapporte sind durch eine Schweizer Polizeidienststelle bestätigen zu lassen.
  • In folgenden Fällen müssen sofort neue Kontrollschilder zugeteilt werden:
    • Verlust eines Kontrollschilderpaares (Vorder- und Hinterschild)
    • Verlust eines Einzelschildes (nur Hinterschild -> z.B. Motorrad, Anhänger)
    • Diebstahl eines Kontrollschildes (Vorder- oder Hinterschild)
    • Diebstahl eines Einzelschildes oder Kontrollschilderpaares
  • Sofern es sich um einen Kontrollschilderverlust handelt (nur Vorder- oder Hinterschild), gibt die Polizei der Halterin oder dem Halter mittels Formular "Kontrollschild(er)-Verlust" die Berechtigung, während 30 Tagen ab Verlustdatum mit nur einem Kontrollschild zu fahren. Diese Berechtigung gilt nur für die Schweiz.


Verlorenes Schild eines Schilderpaares
Ein verlorenes Schild eines Paares wird durch das Strassenverkehrsamt ersetzt. Die Neuanfertigung wird nach Eingang Ihrer Verlustmeldung ausgeführt.

Diebstahl Kontrollschild(er), Verlust Motorrad- oder Anhängerschild, Verlust Händlerschild(er)
Ein gestohlenes Schild oder Schilderpaar wird im polizeilichen Fahndungsystem der Schweiz (RIPOL) für 5 Jahre (Verlust) bzw. für 10 Jahre (Diebstahl) ausgeschrieben. Während diesen Fristen bleibt die Schilder-Nummer beim Strassenverkehrsamt gesperrt und wird nicht neu vergeben.

Eine Neuanfertigung ist nicht möglich. Es muss ein neues Kontrollschild (neue Nummer) bezogen werden. Dasselbe gilt auch für Motorrad- oder Anhängerschilder sowie für einzelne Händlerschilder.

Vorgehen

  • Nachdem das Online-Formular unter Suisse ePolice ausgefüllt ist, sendet die Polizei umgehend ein Exemplar dem Strassenverkehrsamt.

  • Wird das verlorene Kontrollschild durch die Polizei wieder aufgefunden oder bei ihr abgegeben, leitet sie dieses umgehend an das Strassenverkehrsamt weiter.
  • Falls das verlorene Kontrollschild innert 14 Tagen nicht aufgefunden wird, bestellt das Strassenverkehrsamt das Kontrollschild automatisch nach.
  • Allfällige Ausschreibungen sowie Revokationen im RIPOL erfolgen ausschliesslich durch die Polizei.

Wiederauffinden vermisster Kontrollschilder

Falls Sie wieder in Besitz der als verloren oder gestohlen gemeldeten Kontrollschilder gelangen, müssen Sie diese unverzüglich bei einer Polizeidienststelle abgeben.

Wurden Ihnen bereits neue Schilder zugeteilt, können diese unter Vorlage eines neuen Versicherungsnachweises (bei Wechselschilder beide) und des Fahrzeugausweises (bei Wechselschildern beide) gegen die ursprünglichen Schilder ausgetauscht werden.

Weitere Informationen

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