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Übertretungsstrafgesetz

Übertretungsstrafgesetz

Bagatellübertretungen werden per 1. Oktober 2013 im Kanton Zug in einem vereinfachten Verfahren gebüsst. Die Zuger Polizei als auch Mitarbeitende des Amtes für Wald und Wild können diverse Übertretungen mit einer Ordnungsbusse ahnden. Hier einige Beispiele:

- Verunreinigung durch Kleinabfälle wie Dosen, Flaschen, Essensreste, etc. (Littering)

- Vorsätzliches oder fahrlässiges Verursachen von aussergewöhnlichem Lärm

- Vorsätzliches oder fahrlässiges Nichtmitführen der Jagdberechtigung

- Missachten des Verbots, Feuer zu entfachen

- Missachten des Rauchverbots als Gast

 

Den Bussenkatalog des Übertretungsstrafgesetzes finden Sie hier (ab Seite 21).

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