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Waffen

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Waffen

Der Fachbereich Waffen und Sprengstoffe der Zuger Polizei vollzieht die einschlägigen bundesrechtlichen und kantonalen Bestimmungen. Er prüft und entscheidet als Bewilligungsbehörde über Gesuche, führt Kontrollen durch, beantwortet Fachfragen und verzeigt festgestellte Widerhandlungen.

Massgebend ist das Bundesgesetz und die Verordnung zur Bundesgesetzgebung über Waffen, Waffenzubehör und Munition des Kantons Zug. Die wichtigsten Erklärungen, Gesetze und Verordnungen zum Thema finden Sie bei der Zentralstelle für Waffen des Bundesamtes für Polizei. Dort finden Sie auch eine Informationsbroschüre zum Waffenrecht.

Bitte richten Sie Ihre Gesuche, die für die kantonale Meldestelle bestimmt sind, an die Zuger Polizei, Fachstelle Waffen, Postfach, 6301 Zug oder nutzen Sie Suisse ePolice.

Fragen und Mitteilungen, die für die kantonale Meldestelle bestimmt sind, bitte an die E-Mail-Adresse waffen.polizei@zg.ch senden.

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