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16.01.2013

007 / Cham: Ohne Sehhilfe unterwegs

16.01.2013

Zug, 16. Januar 2013, 14:00 Uhr


007 / MEDIENMITTEILUNG

Cham: Ohne Sehhilfe unterwegs

Am Mittwochmorgen (16. Januar 2013) konnte ein Autolenker in Cham sein Fahrzeug gerade noch rechtzeitig stoppen. Weil er ohne Sehhilfe unterwegs war, hätte er beinahe drei Polizisten auf dem Fussgängerstreifen übersehen.

Kurz vor 8 Uhr überquerten drei Polizisten in Uniform und mit Leuchtweste den Fussgängerstreifen auf der Sinserstrasse in Cham. Von rechts näherte sich ein 29-jähriger Autofahrer. Erst kurz vor dem Fussgängerstreifen erkannte der Lenker die Polizisten und konnte gerade noch rechtzeitig bremsen. Bei der anschliessend durchgeführten Kontrolle durch die Zuger Polizei zeigte sich, dass der 29-Jährige nur mit einer Sehhilfe fahren darf. In der Befragung gab der Mann jedoch an, seit ungefähr einem halben Jahr ohne Sehhilfe unterwegs zu sein. Er wird durch die Polizei verzeigt.

Gute Sicht ist Pflicht!
Eine gute Sicht ist das A und O im Verkehr. Autolenker, deren Sicht ungenügend ist, gefährden sich und andere Verkehrsteilnehmende. Nicht nur fehlende Sehhilfen können die Sicht beeinträchtigen. Gerade im Winter zieht die Polizei oftmals auch Autolenkende mit beschlagenen oder vereisten Autoscheiben aus dem Verkehr. Strafbar machen sich Automobilisten in beiden Fällen.

Weitere Auskünfte:
Noemi Landolt, Zuger Strafverfolgungsbehörden
 

Weitere Informationen

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