007 / Kanton Zug: Scheiben kratzen nicht vergessen!
Zug, 20. Januar 2015, 11:05 Uhr
007 / MEDIENMITTEILUNG
Kanton Zug: Scheiben kratzen nicht vergessen!
Wer losfährt, ohne sein Fahrzeug vollständig von Eis und Schnee zu befreien, stellt eine Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmenden dar. Zudem kann die Fahrt ohne Durchblick ganz schön teuer werden.
In den vergangenen Tagen musste die Zuger Polizei mehrere Automobilisten aus dem Morgenverkehr ziehen, die ihre Scheiben nicht oder nur ungenügend von Eis befreit hatten. Die Lenkerinnen und Lenker wurden alle bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug angezeigt.
Wer bloss mit einem Guckloch umherfährt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmende, insbesondere Fussgänger und Zweiradfahrer, massiv. Ist man ohne Durchblick unterwegs, riskiert man darüber hinaus eine Busse in der Höhe von mehreren Hundert Franken.
Scheiben, Lichter und Dach vollständig von Schnee und Eis befreien
Auch wenn das Scheiben kratzen zur frostigen Morgenstunde unangenehm sein mag: Nehmen Sie sich Zeit dafür! Scheiben, Rückspiegel, Lichter und Kontrollschilder müssen von Gesetzes wegen sauber gehalten werden. Auch vom Dach Ihres Autos oder Ihres Anhängers darf während der Fahrt kein Schnee oder Eis herunterfallen. Planen Sie in den Wintertagen deshalb genügend Zeit ein, um Ihr Fahrzeug rundherum vollständig von Schnee und Eis zu befreien.
Marcel Schlatter, Mediensprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden