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24.01.2014

011 / Kanton Zug: Übertretungsstrafgesetz - Positive Zwischenbilanz

24.01.2014
011 / Kanton Zug: Übertretungsstrafgesetz - Positive Zwischenbilanz

Zug, 24. Januar 2014, 13:40 Uhr 

 

011 / MEDIENMITTEILUNG 

Kanton Zug: Übertretungsstrafgesetz - Positive Zwischenbilanz  

In den ersten drei Monaten nach Inkrafttreten des Übertretungsstrafgesetzes sind im Kanton Zug insgesamt 218 Ordnungsbussen verteilt worden. Über 70 Prozent davon wegen Verunreinigung und Ruhestörung.  

Zwischen Oktober und Dezember 2013 stellten die Zuger Behörden in Zusammenhang mit dem Übertretungsstrafgesetz total 218 Bussen aus. Mit Abstand am häufigsten wurde das Wegwerfen von Kleinabfällen geahndet: 97 Strafzettel wegen Litterings verteilten Angehörige der Zuger Polizei in den ersten drei Monaten. An zweiter Stelle folgt das Verrichten der Notdurft ausserhalb sanitärer Anlagen (36 Bussen) und an dritter Stelle die Nachtruhestörung (20 Bussen). Die Mitarbeiter des Amts für Wald und Wild haben in der Berichtsperiode zwölf Bussen erteilt. 

Vereinfachtes Verfahren

Auch wenn noch keine Erfahrungswerte von lauen Sommernächten vorliegen, zieht die Zuger Polizei eine positive Zwischenbilanz. Dank der vereinfachten Form der Strafverfolgung im Ordnungsbussenverfahren konnte die Polizei in den vergangenen drei Monaten gezielt einen wichtigen Beitrag zu mehr Ruhe und Ordnung im Kanton Zug leisten. 

Die Wirkung der Busseneinführung am 1. Oktober 2013 entspricht insgesamt den Erwartungen. Eine Präventionskampagne hat die Einführung des Übertretungsstrafgesetzes begleitet. Geplant ist, dass die Kommunikationsaktivitäten während der Litteringsaison im Frühling und im Sommer 2014 wieder verstärkt werden. 

Seit dem 1. Oktober 2013 können im Kanton Zug Übertretungen des kantonalen Rechts (z. B. Littering) in einem vereinfachten Verfahren gebüsst werden. Die Zuger Polizei und Mitarbeitende des Amtes für Wald und Wild können diverse Übertretungen mit einer Ordnungsbusse selbst ahnden. 

Übertretungsstrafgesetz online: http://zg.clex.ch/frontend/change_documents/2240 

Beilage: Liste der erteilten Ordnungsbussen nach Häufigkeit und Tatbeständen im Kanton Zug, vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2013. (Beachte: In Einzelfällen wurden mehrere Übertretungen gleichzeitig geahndet. Aus der Anzahl der erteilten Bussen können folglich keine Rückschlüsse auf die Anzahl gebüsster Personen gezogen werden.)

 

Marcel Schlatter, Mediensprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden

 

Ordnungsbussen Übertretungsstrafgesetz Oktober bis Dezember 2013 

Ziffer

Übertretungskurztext

Anzahl

1.1

Verunreinigung durch Kleinabfälle

97

1.2

Verrichten der Notdurft ausserhalb   sanitärer Anlagen

36

1.6

Störung der Nachtruhe

20

1.8

Ungebührliches Verhalten gegenüber der   Polizei gemäss § 10 Abs. 1 Bst. b ÜStG

14

4.11

Missachten des Betretverbots für Hunde

8

1.9

Verweigerung von Angaben

6

1.10

Betteln

6

4.12

Missachten der Hundeleinenpflicht

6

1.7

Störung des Dienstes gemäss § 10 Abs. 1   Bst. a ÜStG

5

2.1

Fangen von Fischen / Krebsen / Fischnährtieren   ohne Berechtigung

3

3.12

Verstoss Parkierungsvorschriften / Fahrzeitenregelung   Jagd

3

1.5

Verursachen von aussergewöhnlichem Lärm

2

2.4

Verwenden verbotener Fangmittel Fische /   Krebse / Fischnährtiere

2

4.7

Missachten des Verbots, die Wege zu   verlassen

2

7.3

Missachten Befahrungsverbot von   Waldstrassen

2

1.3

Verunreinigung / Verunstaltung   öffentlich zugänglicher Bauten

1

1.4

Anbringen / Anbringenlassen von Werbe-   oder Infomaterial

1

1.11

Missachten des Feuerverbots im Freien

1

3.10

Nicht- oder fehlerhaftes Ausfüllen   Schussmeldekarte

1

3.13

Verstoss gegen die Einschränkung zur   Bejagung in Jagdbezirken

1

6.1

Missachten Öffnungszeiten bewilligungspflichtige   Betriebe

1

218

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