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29.01.2014

013 / Hünenberg: Unbedingte Geldstrafe für Verkehrsdelikte und Drogenbesitz

29.01.2014
013 / Hünenberg: Unbedingte Geldstrafe für Verkehrsdelikte und Drogenbesitz

Zug, 29. Januar 2014, 10:25 Uhr 

 

013 / MEDIENMITTEILUNG 

Hünenberg: Unbedingte Geldstrafe für Verkehrsdelikte und Drogenbesitz 

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hat einen Mann in einem Schnellverfahren bestraft, der ohne Führerausweis Auto gefahren ist. Der 21-Jährige verstiess zudem gegen das Betäubungsmittelgesetz. 

Polizeiliche Ermittlungen führten die Zuger Strafverfolgungsbehörden zu einem 21-jährigen Mann aus Hünenberg, der in den vergangenen Wochen mehrfach mit dem Auto eines Bekannten umherfuhr, obwohl er nicht im Besitze eines Führerausweises ist. Bei einer Hausdurchsuchung am Dienstag (28. Januar 2014) am Wohnort des Beschuldigten stellten Polizisten zudem kleinere Mengen von Kokain und Marihuana sicher. 

In einem Schnellverfahren bestrafte die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug den Italiener gleichentags mit einer unbedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen und einer Busse. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens bezahlen. 

Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

 

Marcel Schlatter, Mediensprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden

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