015 / Baar: Durchblick? Von wegen!
Zug, 23. Januar 2013, 13:00 Uhr
015 / MEDIENMITTEILUNG
Baar: Durchblick? Von wegen!
Auto freikratzen ist mühsam! Das Unterlassen ist strafbar. Erneut hat die Zuger Polizei einen Iglu-Fahrer aus dem Verkehr gezogen.
Am Mittwochmorgen (23. Januar 2013) kurz vor 8.30 Uhr hat eine Patrouille der Zuger Polizei einen 32-jährigen Autolenker unmittelbar neben einer Schule im Gebiet Schutzengel in Baar angehalten.
Ein Blick auf das Fahrzeug spricht Bände. Der Lenker hat es vor der Wegfahrt gänzlich unterlassen, die Scheiben des Autos freizukratzen. Trotzdem war der Lenker überzeugt, dass seine Sicht ausreichend sei, wie er gegenüber den Polizisten betonte. Der Lenker muss sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten und muss mit einem Führerausweisentzug rechnen.
Freie Sicht ist Pflicht
Die Frontscheibe sowie die vorderen Seitenscheiben müssen vor der Abfahrt komplett von Schnee und Eis befreit werden. Ausserdem muss der Blick in die Aussenspiegel stets gewährleistet sein. So verlangt es das Strassenverkehrsgesetz.
Wer nur mit einem Guckloch unterwegs ist oder gar mit komplett vereisten Scheiben fährt, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmende. Ein solches Verhalten gilt als grobfahrlässig und hat einen Führerausweisentzug und eine Busse von mindestens 200 Franken zur Folge. Die Zuger Polizei appelliert an die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmenden. Um schweren Unfällen vorzubeugen, soll man sich zwingend die nötige Zeit nehmen und erst losfahren, wenn das Fahrzeug betriebssicher ist – also frei von Schnee und Eis.
Das gilt genauso fürs Autodach und Lastwagenblachen. Denn während der Fahrt kann sich Eis und Schnee lösen. Herunterfallende Eisbrocken können die Fahrbahn blockieren und für nachfolgende Fahrzeuge gefährlich werden.
Weitere Auskünfte:
Noemi Landolt, Zuger Strafverfolgungsbehörden