017 / Cham: Randalierender Ladendieb mit 90 Tagen Freiheitsstrafe bestraft
Zug, 31. Januar 2014, 16:50 Uhr
017 / MEDIENMITTEILUNG
Cham : Randalierender Ladendieb mit 90 Tagen Freiheitsstrafe bestraft
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hat einen 19-Jährigen bestraft, der nach einem Ladendiebstahl das Verkaufspersonal nötigte und Sachbeschädigungen beging.
Am Mittwoch, 22. Januar 2014, beobachtete eine Ladendetektivin eines Grossverteilers in Cham, wie ein 19-jähriger Mann kurz vor 12:30 Uhr Waren einsteckte und, ohne diese zu bezahlen, den Laden verliess. Der Langfinger wurde zurückgehalten und in ein Büro des Geschäfts gebracht. Dort begann der abgewiesene Asylbewerber zu randalieren. Erst warf er einen Bildschirm und eine Flasche zu Boden, bevor er nach zwei weiteren Flaschen griff, das Verkaufspersonal bedrohte und sich einen Weg nach draussen bahnte.
Die alarmierte Zuger Polizei fahndete nach dem Mann und konnte ihn wenig später in einer Asylunterkunft aufgreifen.
Nun bestrafte ihn die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, Nötigung und Widerhandlung gegen das Ausländergesetz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 90 Tagen sowie einer Busse.
Der Tunesier musste seine Strafe sofort antreten; das Urteil ist rechtskräftig.
Marcel Schlatter, Mediensprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden