018 / Zug: Selbstunfall eines Partygängers
Zug, 28. Januar 2013, 09:20 Uhr
018 / MEDIENMITTEILUNG
Zug: Selbstunfall eines Partygängers
Ein alkoholisierter Autofahrer hat am frühen Sonntagmorgen (27. Januar 2013) einen Selbstunfall verursacht.
Am Sonntag (27. Januar 2013) fuhr ein Partygänger kurz nach 04:00 Uhr mit seinem Auto auf dem Lüssiweg in Zug in Richtung Alte Baarerstrasse. Am Ende des Lüssiweges fuhr der Lenker einfach geradeaus weiter ins Wiesland, wo das Auto in einen Hof-Verkaufsstand am Strassenrand prallte und sich überschlug. Das Fahrzeug kam rund 15 Meter abseits der Strasse auf dem Dach liegend zum Stillstand. Der 22-Jährige zog sich leichte Verletzungen zu. Der entstandene Sachschaden beträgt mehrere Tausend Franken. Weil der durchgeführte Atemalkoholtest einen Wert von 1.67 Promille ergab, wurde dem Lenker der Führerausweis abgenommen und eine Blutprobe angeordnet.
Wer trinkt, fährt nicht
Alkohol am Steuer erhöht das Unfallrisiko im Strassenverkehr erheblich. Im Hinblick auf die Fasnacht wird die Zuger Polizei gezielt Alkoholkontrollen durchführen. Sie appelliert an die Eigenverantwortung der Autolenkenden:
- "Drink or Drive": Fahren Sie nicht mit dem Auto zu Fasnachts-Anlässen.
- Lassen Sie das Auto zu Hause und benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, Taxis oder die in einigen Regionen von den Veranstaltern angebotenen Fahrdienste. Informieren Sie sich!
- Organisieren Sie Fahrgemeinschaften und sorgen Sie dafür, dass der Lenker nicht trinkt.
- Fahren Sie nicht mit alkoholisierten Personen mit und halten Sie diese vom Fahren ab.
- Sollten Sie nicht mehr fit sein: Lassen Sie Ihr Fahrzeug stehen, nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel oder nehmen Sie ein Taxi.
- Alkohol baut sich nur langsam ab – fahren Sie deshalb nie mit einem Kater.
Weitere Auskünfte:
Noemi Landolt, Zuger Strafverfolgungsbehörden